Tarife
Allgemeines
Alle in der Schweiz wohnhaften Personen müssen einer Krankenversicherung angehören (Grundversicherung). Diese obligatorische Versicherung kann durch freiwillige Zusatzversicherungen ergänzt werden. Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich nicht auf die Zusatzversicherungen.
Die vom GNW angewandten Tarife sind das Ergebnis von Verhandlungen mit den Kranken- und Unfallversicherern. Die Tarife sind unterschiedlich, je nach Wohnort des Patienten, Versicherungstyp und Art der Behandlung.
Es wird zwischen ambulanten und stationären Aufenthalten unterschieden.
Die Tarife für die ambulanten Aufenthalte sind in allen Krankenanstalten des GNW einheitlich und die Fakturierung erfolgt nach dem Einzelverrechnungsprinzip.
Ein Aufenthalt gilt als stationär (Hospitalisierung des Patienten), wenn der Spitalaufenthalt länger als 24 Stunden dauert oder wenn der Patient innerhalb von 24 Stunden nach seiner Aufnahme in eine andere Anstalt verlegt wird, stirbt oder wenn der Patient eine Nacht im Spital in einem Bett der Pflegeabteilung verbringt.
Für die in den somatischen Akutspitälern aufgenommenen und stationär behandelten Patienten wird für die Bestimmung der Aufenthaltsentschädigung das APDRG-System (All Patient Diagnosis Related Groups) angewandt. Bei diesem System von krankheitsbezogenen Pauschalen (ca. 650 Pauschalen) werden die Diagnose, die Massnahmen und die Aufenthaltsdauer berücksichtigt. Diese Elemente sind massgeblich für die «Schwere» des Falls und folglich für die Höhe der Rechnung.
Für die stationär aufgenommenen und behandelten Patienten der Geriatrie, Psychiatrie, Psychogeriatrie oder Pädopsychiatrie beruhen die Tarife auf Tagespauschalen.
Für die Rehabilitationsaufenthalte in der Lungenklinik werden Fall- bzw. Spezialitäten-Pauschalen verrechnet, d.h. für die Rehabilitation von Herzpatienten kommt, unabhängig von den Behandlungen, ein Festtarif zur Anwendung.
Informationen für die Patienten
Erkundigen Sie sich vor Ihrem Eintritt in ein Spital bei Ihrer Versicherung über die Übernahme der Kosten Ihres Spitalaufenthalts.
Falls keine Kostengutsprache seitens einer Krankenkasse oder Versicherung vorliegt, muss für die Aufpreise von privaten Leistungen eine Anzahlung in Höhe der voraussichtlichen Kosten geleistet werden. Dasselbe gilt für Patienten, die im Ausland wohnen.
Sie müssen uns in jedem Fall eine Kopie des Versicherungsausweises Ihrer Krankenkasse oder Ihrer Versicherung vorlegen.
Für finanzielle Fragen bitten wir Sie, sich an die Patientenaufnahme der betreffenden Anstalt zu wenden.
Informationen für Institutionen, Versicherer oder Partner:
Für weitere Informationen bitten wir Sie, sich mittels des folgenden Formulars an uns zu wenden.
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